Zitat der Satzungsänderung vom 43. LPT Grüne-LSA vom 04.-05.09.2020:
Die o.g. Paragrafen regeln das Ende der Mitgliedschaft in unserer Partei bei
Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge. Diese Regelung widerspricht jedoch geltendem
Recht, denn § 10 Abs. 2, Abs. 4 und Abs.5 des PartG regeln das Ende der
Parteimitgliedschaft abschließend und sehen nur den Austritt und das
Ausschlussverfahren vor (BGH Urteil vom 05.10.1978 NJW 1979, 1402). Eine
dauerhafte Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen begründet einen erheblichen
Verstoß gegen die Ordnung der Partei und in der Regel entsteht dadurch auch ein
schwerer Schaden. Denn dadurch werden die innerparteilichen
Repräsentationsstrukturen (Abhängigkeit Stimmanteile von Mitgliederstärke) sowie
die Integrität der Mitgliederstruktur in Frage gestellt.
Daher würden wir gerne entfernen, da wir bereits durch $3 Abs. 3 schwere Verstöße abdecken.
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